Gut zu wissen
Das Herz-Zentrum Bodensee ist ein Vertragskrankenhaus nach § 109 SGB V und steht allgemein- und zusatzversicherten Patienten aller gesetzlichen wie auch privaten Krankenversicherungen für die stationäre Behandlung offen.
Ambulante Leistungen sind für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen im Vorfeld sowie zur Abklärung stationärer Behandlungsmassnahmen möglich. Darüber hinaus können in der Defibrillator-Ambulanz ebenfalls Patienten aller Versicherungsklassen behandelt werden.
Ambulante Termine bei den Chefärzten der Elektrophysiologie, Herzchirurgie oder Kardiologie sind für Selbstzahler in der jeweiligen Privatsprechstunde möglich.